Änderungen im Umsatzsteuergesetz bezüglich falschem Steuerausweis

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher

BMF-Schreiben vom 27.2.24

 

1. Einleitung

Die Ausweisung eines falschen Umsatzsteuerbetrags in Rechnungen, besonders an Endverbraucher, hat bisher eine strenge rechtliche Handhabung erfahren. Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14c Abs. 1 schuldet ein Unternehmer den ausgewiesenen Steuerbetrag auch dann, wenn dieser höher als gesetzlich vorgesehen ist. Diese Regelung wird oft als „Strafsteuer“ bezeichnet.

2. EuGH-Urteil und dessen Folgen

Ein bedeutender Wendepunkt war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Dezember 2022 (C-378/21), das die bisherige Praxis in Frage stellte. Der EuGH entschied, dass eine Strafsteuer nicht anwendbar ist, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt – speziell, wenn Leistungen ausschließlich an Endverbraucher ohne Vorsteuerabzugsrecht erbracht wurden.

3. Anpassungen durch das Bundesfinanzministerium (BMF)

Das BMF reagierte mit einem Schreiben vom 27. Februar 2024 auf das EuGH-Urteil und passte die Anwendung des § 14c UStG an. Nun entsteht keine Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG, wenn ein Unternehmer an Endverbraucher fakturiert, auch wenn der Steuerausweis unrichtig ist. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kleinunternehmer nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, jedoch nicht in anderen Fällen wie Scheinrechnungen.

4. Weitere rechtliche Erwägungen und aktuelle Rechtsprechung

Das Finanzgericht Köln (FG Köln) nahm ebenfalls Stellung zu dieser Thematik in seinen Entscheidungen vom 25. Juli 2023 und 15. November 2023. Hier wurde besonders der Neutralitätsgrundsatz der Mehrwertsteuer betont, der gegen eine nationale Regelung wie § 14c Abs. 1 UStG spricht, die eine Steuerberichtigung an die Korrektur der Rechnungen knüpft, wenn die tatsächliche Rechnungskorrektur unmöglich ist.

5. Implikationen für die Praxis

Die neuen Regelungen und Gerichtsentscheidungen erleichtern die Steuerpraxis für Unternehmer, indem sie die Risiken eines falschen Steuerausweises mindern. Es ist nun weniger wahrscheinlich, dass Unternehmer zusätzliche Steuern zahlen müssen, wenn sie unabsichtlich falsche Steuerbeträge ausweisen, solange keine Steuergefährdung vorliegt.

6. Abschluss und Tipp

Die Anpassungen in der Handhabung des § 14c UStG und die aktuellen gerichtlichen Entscheidungen bieten eine wesentliche Erleichterung für Unternehmer. Sie sollten jedoch stets darauf achten, dass die Ausstellung von Rechnungen präzise und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt. Unnötige Fehler können weiterhin zu finanziellen und administrativen Belastungen führen.

Tipp für die Praxis

Beachten Sie, dass Sie als Unternehmer nachweisen müssen, dass die Rechnung an einen Endverbraucher ausgestellt wurde. Dies kann durch die Art der Leistung oder andere glaubhafte Dokumentation erfolgen. Eine präzise Rechnungsstellung bleibt essentiell, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.