Ihr Unternehmen arbeitet im Garten- und Landschaftsbau, z.B. als Baumschule, Garten- und Landschaftsgestaltungbau, planend, ausführend als Gärtnereibetrieb, im Obst-und Gemüsebau oder als Gartencenter. Je vielfältiger Ihre Aufträge, desto mehr wecken sie auch das Interesse der Finanzverwaltung oder der SOKA-Bau. Gut, wenn Sie wie bei uns von den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Erfahrungen aus Ihrer Branche direkt profitieren können.
Deshalb kommt dem Nachweis und der genauen Abgrenzung der Arbeiten große Bedeutung zu
Der Betrieb muss rollen, Fachkräfte fehlen, Märkte verändern sich von Saison zu Saison, Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Betriebseinrichtung stehen an. Dann ist gute Beratung Ihr Mehrwert.
Wir können Ihnen auf Basis Ihrer aktuellen Betriebsentwicklung und geplanter Investitionen Struktur und Entscheidungsdaten bieten, einen Businessplan für Ihre Bankfinanzierung erstellen, und mit Ihnen durchrechnen, wie sich Ihre Investitionen tragen sowie dabei helfen, die passende Finanzierung für Ihre Pläne zu finden unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel.
Eine Drohkulisse insbesondere für viele kleine und mittelständische Betriebe ist die SOKA-Beitragspflicht. Die Sozialkasse des Baugewerbes meldet ihre Ansprüche immer dann an, wenn die ausgeführten Arbeiten baulicher Natur sind, also Errichten von Natursteinmauern und Steintreppen, Pflastern von Gehwegen etc. Dann können auch rückwirkend 20 % der Bruttolohnsumme auch über Jahre rückwirkend, eingefordert werden, trotzdem das Unternehmen bereits an die Sozialkasse des Garten- und Landschaftsbaus (EWGaLa) Sozialbeiträge entrichtet.
In vielen Fällen, insbesondere im Obst- und Gemüsebau werden Saisonarbeitskräfte aus dem In- und Ausland
eingesetzt.. Die grenzüberschreitende kurzfristige Beschäftigung über Wochen und Monate in der Erntezeit, zum
großen Teil mit Kost und Logis, erfordert jedes Jahr umfassende aktuelle steuerliche, rechtliche und
betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Unser erfahrenes Team berät Sie kompetent in allen Fragen und bietet Ihnen als
Service alle entsprechenden Abrechnungen für die Lohnabrechnung, die Finanzverwaltung und die Sozialkassen.
Die Vielfalt der Branche wird auch begleitet von unterschiedlichsten umsatzsteuerlichen Regeln. Nach den
Grundsätzen des Umsatzsteuergesetzes werden Pflanzenlieferungen mit dem ermäßigten Satz von 7 % besteuert.
Gartenarbeiten werden mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Wenn beides im Rahmen einer Gartengestaltung aus einer
Hand zusammenfällt, gilt entsprechend der Rechtsprechung ein einheitlicher Steuersatz von 19 %.
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die modernen Möglichkeiten unserer Kanzlei.