Wichtige Entscheidung für Erben: So profitieren Sie von der Erbfallkostenpauschale!

Bundesfinanzhof bestätigt die Anwendung der Erbfallkostenpauschale für Vorerben und Nacherben.

1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Januar 2013 verstarb die Tante der Klägerin, und ihr Ehemann wurde als Vorerbe eingesetzt. Nach dessen Tod wurde die Klägerin zur Nacherbin. Sie machte beim Finanzamt einen Pauschbetrag für Erbfallkosten geltend, welcher zunächst nicht anerkannt wurde. Dies führte zu einer Klage.

2. Urteil des Gerichts

Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass sowohl Vorerben als auch Nacherben berechtigt sind, den Pauschbetrag für Erbfallkosten zu beanspruchen. Die Revision des Finanzamts wurde abgelehnt, und es wurde entschieden, dass der Pauschbetrag ohne den Nachweis tatsächlich entstandener Kosten gewährt werden kann. Die Fundstelle des Urteils ist auf der Webseite des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen XI R 37/15 zu finden.

3. Praxisempfehlung für Mandanten

Mandanten sollten die Möglichkeit des Pauschbetrags für Erbfallkosten auch als Nacherben prüfen und geltend machen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um alle steuerlichen Vorteile im Erbfall zu nutzen, da das Urteil eine Vereinfachung der Steuerfestsetzung und mögliche Steuerersparnisse bedeutet. 


Erbfallkostenpauschale

Die Erbfallkostenpauschale in Deutschland ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung, die es Erben ermöglicht, pauschal bestimmte Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abzuziehen, ohne einzelne Belege vorweisen zu müssen. Diese Pauschale beträgt aktuell 10.300 Euro und kann von den Erben direkt von dem steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Sie soll dazu dienen, Kosten wie etwa für die Beerdigung, die Testamentseröffnung oder andere unmittelbar mit dem Erbfall verbundene Aufwendungen abzudecken. Dieser Pauschalabzug ist nur einmal pro Erbfall anwendbar, unabhängig von der Anzahl der Erben. Es ist jedoch wichtig, dass Erben, die höhere tatsächliche Kosten nachweisen können, diese statt der Pauschale geltend machen dürfen, um eventuell eine höhere steuerliche Entlastung zu erzielen.