Durch unser Angebot an elektronischen Hilfsmitteln und der optimalen Zusammenarbeit von EDV zwischen Kanzlei und Mandant können wir Ihnen einen sehr zeitgemäßen Austausch unserer und Ihrer Daten bieten. Wenn gewünscht, vollständig digital.
Steuerliche BEratung
Rechnungswesen
Rechtliche Vertretung
Kompetente Beratung für Lohnunternehmen und Biogasanlagen, in allen Fragen zu Steuern und Finanzen runden unser Angebot ab.
Unsere Mandanten haben die Möglichkeit, verschiedene Online-Programme unseres Softwareanbieters zu nutzen. Vom einfachen Kassenbuch oder Rechnungseingangsbuch bis zur Rechnungserstellung mit Kunden- und Warenverwaltung bieten wir kleinen bis mittleren Unternehmen zertifizierte Software für den Alltag an. Dieser Service ist für unsere Mandanten kostenlos.
Übergabe, Verkauf oder Erbschaft
Unternehmen können in verschiedenen Formen an die nächste Generation oder einen Käufer übergeben werden. Vielen Unternehmern ist es dabei wichtig, ihren Betrieb in guten Händen zu wissen. Über viele Jahre aufgebaut, möchten sie, dass ihr Unternehmen fortgeführt wird.
Aber Betriebsinhaber sollten auch auf besondere Situationen vorbereitet sein. Schwere Krankheit oder der Tod des Betriebsinhabers können ohne entsprechende Vorbereitung zu schwerwiegenden Folgen für die Familie, Kunden und Arbeitnehmer führen.
Vorbereitet in die Unternehmensnachfolge
Aus diesem Grund bereiten sich immer mehr Unternehmer planvoll auf verschiedene Situationen der Unternehmensnachfolge vor. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bin ich, Steuerberater Sven Schröder, Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Planung, Koordinierung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge geht. Die Fortbildung wurde unter der Aufsicht und Prüfung des Deutschen Steuerberaterverbandes entwickelt und von mir absolviert. Genauere Informationen finden Sie hier.
Steuerliche Probleme und Koordinierung
Um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden, ist insbesondere die Vermeidung der Steuerbelastung angestrebt. Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer müssten ansonsten aus dem Verkaufserlös oder dem privaten Vermögen genutzt werden. Dem Unternehmen wird in vielen Fällen Liquidität entzogen, die nicht mehr für Investitionen zur Verfügung steht.
Schenkung- und Erbschaftsteuer können ebenfalls weitere Belastungen darstellen, die sich in vielen Fällen ganz oder teilweise vermeiden lassen.
Steuerklassen und Gehaltshöhe beeinflussen die Höhe des Nettolohns, den Arbeitnehmer auf Ihren „Lohnzetteln“ finden. Gehaltserhöhungen werden zum großen Teil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aufgezehrt. Die meisten Gehaltserhöhungen belasten den Arbeitgeber auch mit dem sogenannten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind vielfältige Ausnahmen in den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Richtlinien sowie durch die Rechtsprechung entstanden. Viele Vorschriften dienen dem „Massenverfahren“ Lohnsteuerabzug zur Vereinfachung und Stärkung der Umsetzbarkeit. Auch das Sozialversicherungsrecht sieht viele Ausnahmen vor.
Bei Gehaltserhöhungen und Neueinstellungen sollten Sie daher immer an diese Möglichkeiten denken. Mehr Netto vom Brutto!
Als ehemaliger Lohnsteueraußenprüfer und Dozent zu diesem Thema informiere ich, Steuerberater Sven Schröder, Sie kompetent und lösungsorientiert zum Thema Nettolohnoptimierung.
Beispiele
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die modernen Möglichkeiten unserer Kanzlei.