Kanzlei Sven Schröder - Steuerberater

Grundsteuer-erklärung

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes ist verpflichtet eine (elektronische) Feststellungserklärung für das Grundstück abzugeben. Die Grundsteuererklärung muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eingereicht werden. 

Für jedes Grundstück ist eine eigene Steuererklärung abzugeben. In Niedersachsen sind aufgrund des übersichtlichen Flächen-Lage-Modells nur pauschale Berechnungen anhand von Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie der Lage des Grundstücks durchzuführen.

Voraussichtlich ist die Erklärung in Niedersachsen nur einmal abzugeben – zumindest solange unser Bundesland bei der Berechnungsmethode bleibt.

Steuerberater digital ‒ Fredenbeck, Horneburg und Norddeutschland

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärungen!

In den vier Monaten werden wir eine Vielzahl von Grundsteuererklärungen erstellen. Daher ist unser vorgehen von Anfang an auf einfache Abläufe und möglich digitale Bearbeitung optimiert. 

Unabhängig davon, ob Sie bisher schon unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben oder zum ersten Mal uns beauftragen, wir brauchen diverse Daten von Ihnen. Damit dies einfach umzusetzen ist, reichen Sie uns Ihre Daten am besten digital ein. 

Damit wir im Nachgang möglich wenig bürokratischen Aufwand haben, können wir nur Aufträge übernehmen, die mit einem Lastschrift-Mandat für unsere Gebühren erteilt werden. 

Wir brauchen von Ihnen:

Steuerberatungsauftrag mit Vergütungsvereinbarung

SEPA-Lastschrift-Mandat für unsere Gebühren

Angaben zu Ihnen und Ihrem Grundstück(en)

Vordrucke finden Sie in unserem Service-Bereich

Fachberater für Unternehmensnachfolge, Erbschaftsteuer

Häufige Fragen zur Grundsteuerreform

Steuerpflichtig ist der in Niedersachsen liegende
Grundbesitz. Dies sind im Wesentlichen alle bebauten und
unbebauten Grundstücke.

Schuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer. Sie gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann bei Vermietung auf den Mieter umgelegt werden. 

Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet. Das zuständige Finanzamt ermittelt aufgrund der Grundsteuererklärung den Äquivalenzbeträge und hieraus den Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde ermittelt aufgrund des Hebesatzes der Gemeinde die Grundsteuer. 

Die Gemeinde in der das Grundstück liegt, erhebt die Grundsteuer. 

Die notwenigen Angaben und wo sie diese finden, können Sie unserem Formular „Angaben zu Ihnen und Ihren Grundstücken“ entnehmen. 

Die Grundsteuererklärung ist über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung abzugeben. Nach einer Registrierung können Sie ab dem 01.07.2022 hier die Steuererklärung für Ihre Grundstücke erstellen. 

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass wir keine Unterstützung bei der Nutzung von ELSTER geben können. Wenden Sie sich hierfür an die Hotline der Finanzämter, die auf der Homepage www.elster.de finden.

Sie haben weitere Fragen zu Erstellung der Grundsteuererklärung?

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen haben Sie sicher Verständnis, wenn wir Ihre Anfragen nicht persönlich oder telefonisch beantworten können. Sollten die Infos auf dieser Seite und den weiteren Links nicht ausreichen, schreiben Sie uns gerne ein Mail. 

Lassen Sie sich von uns beraten!

Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die modernen Möglichkeiten unserer Kanzlei.