Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine verpflichtende Meldung von Kassensystemen an das Finanzamt. Unternehmer müssen dabei neue Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 erworben wurden, innerhalb eines Monats melden. Für bereits bestehende Systeme endet die Nachmeldefrist am 31. Juli 2025. Die Meldung erfolgt digital über „Mein ELSTER“. Erfahren Sie, was Sie beachten müssen und lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie Fragen zum Themen Erben und Schenken im privaten Bereich haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren – wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu optimalen steuerlichen Lösungen zu begleiten.